Leistungen

Internationales Steuerrecht

Unternehmen, die international tätig sind, stehen vor komplexen steuerlichen Herausforderungen, die ihre globale Expansion behindern können.

Ohne spezialisierte Beratung können grenzüberschreitende Steuerfragen zu erheblichen finanziellen und rechtlichen Problemen führen, die das Wachstum und den Erfolg Ihres Unternehmens gefährden.

Unsere Kanzlei bietet spezialisierte Beratung im internationalen Steuerrecht, um steuerliche Sachverhalte und Gestaltungen mit internationalem Bezug zu klären. Mit Mandanten aus Ländern wie den Vereinigten Staaten, Kanada und Irland – und weltweit – navigieren wir durch die Komplexität grenzüberschreitender Steuerfragen, um optimale Steuergestaltungen und Compliance zu sichern.

Global Mobility

Der internationale Mitarbeitereinsatz bringt komplexe steuerrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Herausforderungen mit sich, die sowohl für Unternehmen als auch für Mitarbeitende belastend sein können.

Ohne fundierte Beratung können steuerliche Implikationen bei der Entsendung ins Ausland oder der Aufnahme ausländischer Arbeitnehmender in Deutschland zu unerwarteten Kosten und rechtlichen Problemen führen.

Unsere Expertise im internationalen Mitarbeitereinsatz umfasst die Beratung zu steuerrechtlichen Implikationen sowohl bei der Entsendung ins Ausland als auch bei der Aufnahme ausländischer Arbeitnehmer in Deutschland. Wir beraten vor, während und nach der Entsendung, um alle steuerrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Herausforderungen zu meistern.

Gehaltsabrechnungen

Ausländische Arbeitgeber ohne Präsenz in Deutschland stehen vor der Herausforderung, die Gehaltsabrechnungen für ihre inländischen Mitarbeiter korrekt und gesetzeskonform zu erstellen.

Ohne fundierte Kenntnisse der deutschen sozialversicherungsrechtlichen und steuerrechtlichen Anforderungen können Fehler bei der Gehaltsabrechnung zu erheblichen rechtlichen und finanziellen Konsequenzen führen.

Wir erstellen Gehaltsabrechnungen für inländische Arbeitnehmende von ausländischen Arbeitgebern ohne Präsenz in Deutschland. Dies umfasst die erstmalige Registrierung als Arbeitgeber, die Erstellung laufender Gehaltsabrechnungen und die Vorbereitung auf eventuelle Betriebsprüfungen. Dabei gewährleisten wir stets die Einhaltung der deutschen sozialversicherungsrechtlichen und steuerrechtlichen Anforderungen.

Unternehmensgründung und Betriebsstätten

Die Gründung und steuerliche Registrierung von Tochtergesellschaften und Betriebsstätten in einem neuen Land kann komplex und zeitaufwendig sein.

Ohne fundierte Beratung können ausländische Unternehmen leicht in rechtliche und steuerliche Fallstricke geraten, die den Geschäftsbetrieb und das Wachstum beeinträchtigen.

Wir unterstützen ausländische Unternehmen bei der Gründung und steuerlichen Registrierung von Tochtergesellschaften und Betriebsstätten in Deutschland. Unsere Beratung deckt alle Aspekte von der Rechtsformwahl bis zur laufenden steuerlichen Begleitung ab, einschließlich spezifischer Herausforderungen der Unternehmensführung in Deutschland.

Buchführung und Compliance

Die laufende Finanzbuchführung und die Einhaltung steuerlicher Vorschriften können für Unternehmen zeitaufwendig und komplex sein.

Ohne präzise Buchführung und Compliance können Unternehmen leicht in finanzielle und rechtliche Schwierigkeiten geraten, die ihre Geschäftstätigkeit beeinträchtigen.

Unsere Kanzlei erstellt die laufende Finanzbuchführung sowie Jahresabschlüsse und betriebliche Steuererklärungen. Wir sorgen für die Einhaltung aller relevanten deutschen und internationalen steuerrechtlichen Vorschriften, um eine präzise Berichterstattung und optimale Steuergestaltung zu gewährleisten.

Betriebsprüfungen und Lohnsteueraußenprüfungen

Betriebsprüfungen und Lohnsteueraußenprüfungen können für Unternehmen stressig und zeitaufwendig sein, insbesondere wenn sie mit unberechtigten Ansprüchen konfrontiert werden.

Ohne professionelle Unterstützung können solche Prüfungen zu unerwarteten Nachzahlungen und rechtlichen Problemen führen, die den Geschäftsbetrieb beeinträchtigen.

Wir bieten umfassende Unterstützung bei Betriebsprüfungen und Lohnsteueraußenprüfungen, vertreten Mandanten vor den Finanzbehörden und sorgen für die Abwehr unberechtigter Ansprüche, ggfs. auch vor einem Finanzgericht oder dem Bundesfinanzhof. Besonders ausländische Unternehmen profitieren von unserer Expertise im deutschen Steuerrecht und unserer Erfahrung mit internationalen Wirtschaftsaktivitäten.

Anschrift


Michael Landmann, LL.M.
Steuerberater
Fachberater für Internationales Steuerrecht
Speditionstr. 15a
40221 Düsseldorf
Deutschland